Schwerpunkte

Schwerpunkte

Beitragsseiten
Schwerpunkte
Amphibienschutz
Weißstörche
Erhaltungszuchtprojekte
Wildvogel-Pflegestation
Alle Seiten

Nicht erst seitdem die Welt-Zoo-Naturschutzstrategie den Zoos und Tierparks eine Bildungsaufgabe zuweist, sondern von Anfang an versuchen wir unsere Besucher auf Zusammenhänge im Netzwerk der Natur hinzuweisen.

Unser jüngstes Natur- und Artenschutzengagement gehört den weltweit stark bedrohten Amphibien. Wir beteiligen uns Im Rahmen der international unter der Schirmherrschaft der Welt- Zoo- und Aquarienverbandes WAZA 2007/ 2008 durchgeführten „The year of the Frog (Das Jahr des Frosches)“ –Kampagne.

In Kooperation mit der Deutschen Tierparkgesellschaft, dem NABU Hessen sowie unserem Vogelparkverein als Ortsgruppe des NABU wie auch weiteren Naturschutzorganisationen engagieren wir uns verstärkt im so genannten „in situ“ – Naturschutz, indem wir uns – für die Frösche ebenso wie für unsere Störche - für den Erhalt und die Pflege von Feuchtgebieten in der Umgebung des Parks einsetzen.

 


Prolog

Weltweit sind die insgesamt etwa 6.000 Amphibienarten stark bedroht. Zu den Problemen der Lebensraumzerstörung und –vergiftung, durch Faunenverfälschungen und den Handel sind in jüngerer Zeit die Klimaveränderungen sowie das Problem der Hautinfektionen mit dem Pilz Batrchochytrium dendrobatidis hinzugekommen.

Seit 1980 gelten mehr als 120 Lurcharten als ausgestorben (zutreffender wäre angesichts der anthropogenen (menschengemachten) Ursachen sicherlich die Formulierung „ausgerottet“)! Insgesamt wird schon jetzt etwa ein Drittel der Amphibien als bedrohte bzw. gefährdete Rote Liste – Arten geführt.

In Fachkreisen wird gar vom größten Aussterbeprozess seit dem Verschwinden der Dinosaurier und somit von einer besonderen Herausforderung für den Naturschutz als Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen auch des Menschen gesprochen! Folgerichtig hat sich unter der Schirmherrschaft des Weltzooverbandes WAZA im deutschsprachigen Raum mit dem Verband Deutscher Zoodirektoren VDZ, zooschweiz, der österreichischen Zooorganisation OZO, dem Deutschen Wildgehegeverband DWV, dem Verband deutschsprachiger Zoopädagogen VZP, dem Berufsverband der Zootierpfleger BdZ, der Gesellschaft der Zooförderer GDZ, der Stiftung Artenschutz, der Deutschen Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde DGHT und nicht zuletzt der Deutschen Tierparkgesellschaft DTG eine Allianz verschiedener Fachverbände gebildet, die dieser verhängnisvollen Entwicklung gemeinsam entgegentreten möchten.

Das Jahr des Frosches, das im Zeitraum September 2007 bis September 2008 auch vom Europäischen Zooverband EAZA proklamiert wird, soll der Beginn einer langfristigen, u. a. von der WAZA und der DTG begleiteten Amphibienschutzkampagne sein. Bei der Zukunftsdiskussion der DTG Ende September im Tiergarten Delitzsch kam die Frage auf,

welche Maßnahmen neben einer Beteiligung an Erhaltungszuchtprogrammen die zumeist kleineren Mitgliedsparks oder auch Wildparks wegen des Mangels an Aquarien-/Terrarien-häusern im Rahmen dieser Amphibienschutzkampagne durchführen könnten und sollten.

Als Leiter des Vogelpark Herborn erklärte ich mich vor dem Hintergrund unseres Engagements im Natur- und Artenschutz und meiner langjährigen freilandökologischen Erfahrungen mit unserer heimischen Amphibienfauna dazu bereit, im Rahmen meiner zeitlichen Möglichkeiten als ein Ansprechpartner zur Beantwortung konkreter Fragen zur Verfügung zu stehen und für die Mitgliedsparks der DTG die hier vorliegenden Handlungs-Empfehlungen auszuarbeiten.

Grundsätzlich gilt, dass Amphibienschutzprojekte eine richtungsweisende Gelegenheit bieten, im Interesse des Naturschutzes das große Potenzial zeitgemäß geführter Tiergärten sowohl ex situ als auch in situ zu nutzen. So sollte von engagierten Tierparks im Sinne der im August 2000 von den Präsidien des Naturschutzbundes Deutschland NABU und des VDZ verabschiedeten „Gemeinsamen Erklärung“ (siehe Anhang), zu deren Initiatoren und Verfassern auch der Autor dieser Zeilen gehört, im Amphibienschutz der Schulterschluss mit engagierten und kompetenten Naturschutzeinrichtungen wie den regionalen Gruppen des NABU, Naturschutzstationen u. ä. oder, wo immer möglich, auch der DGHT gesucht werden.

Angesichts des Umstands, dass im deutschsprachigen Raum alle 23 autochthonen (also hier von Natur aus vorkommenden) Amphibienarten zumindest regional als gefährdet gelten, haben die Mitgliedsparks der DTG mit ihrem diesbezüglichen Engagement gute Möglichkeiten, ihrem Anspruch als Naturschutzzentren im Sinne der Welt-Zoo-Naturschutz-strategie wie auch des Maßstäbepapiers der Deutschen Tierparkgesellschaft gerecht zu werden.

Dies ist von umso größerer Bedeutung, als Schutzprojekte für Amphibien als Bewohner der Feuchtgebiete auch dem Erhalt dieser hochgradig gefährdeten Biotope und somit zahlreichen anderen bedrohten Tier- und Pflanzenarten zugute kommen werden.

Mögliche Amphibienschutzinitiativen

wurden von WAZA – Direktor Dr. Peter DOLLINGER (2007) im Rahmen der PowerPoint-Präsentation „Amphibien brauchen unsere Hilfe“ übersichtlich aufgelistet. Darin werden folgende Aktivitäten genannt:

A) Haltung und Erhaltung vom Amphibien, Aufklärung der Besucher über die Amphibienkrise.
  B) Unterstützug von Forschungs- und Schutzprojekten (auch) in anderen Kontinenten.
C) Beteiligung an Schutzmaßnahmen für einheimische Ammphibien.
  D) Aufruf an Regierungen und Behörden, wirksame Schutzmaßnahmen zu ergreifen

Besonders aufgrund der aktuellen Gefährdung durch die o. g. Hautmykose, die übrigens im Terrarium gut mit Chloramphenicol therapierbar ist, kommt koordinierten Erhaltungszucht-projekten im Amphibienschutz, weitmöglichst auch in den Herkunftsländern der Tiere, eine steigende Bedeutung zu.

Den meisten Mitgliedsparks der DTG wie auch den Wildparks fehlt hierzu jedoch, wie eingangs erwähnt, die Infrastruktur eines geräumigen Vivariums. Jedoch können sich unsere Parks durchaus effektiv im Bereich der Besucherinformation (A) wie auch der Information der politischen Entscheidungsträger (D) beteiligen, zumal, wenn sie sich gleichzeitig, wie in der Folge erläutert, im in-situ – Schutz (C) engagieren. Denn zweifellos hat dieser aufgrund der Erkenntnis, dass ein langfristig erfolgreicher Artenschutz ohne den Schutz und die Erhaltung der Lebensräume nicht möglich ist, eine besondere Bedeutung.

Internationale Aktivitäten zu B sollten m. E. in erster Linie zentral über die DTG bzw. in Kooperation mit anderen Verbänden (ZGAP, Stiftung Artenschutz, Zoologische Gesellschaft Frankfurt, WWF, NABU oder DGHT) erfolgen, da einzelne, zumal kleinere, Parks in der Regel damit überfordert sein dürften. Ein wichtiger Tätigkeitsschwerpunkt unserer kleineren Parks wie auch der Wildparks dürfte in praktischen in situ – Aktivitäten (C) zum Schutz unserer einheimischen Amphibienfauna, insbesondere durch Schaffung und Erhaltung von Amphibienlebensräumen sowohl auf dem eigenen Gelände als auch in der heimischen Region liegen.

Doch auch dabei sollte unbedingt Expertenrat eingeholt werden. Denn hinsichtlich der Lebensraumansprüche von Amphibien bestehen leider oftmals falsche bzw. zu undifferenzierte Vorstellungen. Wie ich beispielsweise im Rahmen meiner Diplomarbeit feststellen musste, ist die letzte Population der Gelbbauchunke, deren Lebensweise zwingend das Vorhandensein eines Mosaiks verschiedener temporärer (d. h. zeitweise austrocknender), flacher und besonnter Kleingewässer voraussetzt, in meiner Heimatstadt Solingen vor etwa 20 Jahren dadurch erloschen, dass wohlmeinende Naturfreunde die letzten dieser Gewässer zu einem größeren, nicht mehr trocken fallenden Weiher zusammengeschoben hatten!

Diese Maßnahme kam sicherlich einigen weniger spezialisierten und weit verbreiteten Amphibien, wie der Erdkröte oder dem Grasfrosch, zugute, machte jedoch tragischerweise den auch überregional hochgradig bedrohten letzten Solinger Gelbbauchunken den Garaus! Am stärksten gefährdet sind bei uns nämlich nicht die Generalisten unter den Lurchen wie Erdkröte, Grasfrosch, Bergmolch, Teichmolch oder Fadenmolch.
Hochgradig bedroht sind viel mehr die sehr viel anspruchsvolleren Arten wie Laubfrosch, Gelbbauch- und Rotbauchunke, Geburtshelferkröte, Knoblauch-, Kreuz- und Wechselkröte, Moor- und Springfrosch sowieKammmolch und Alpenkammmolch.

Um nicht missverstanden zu werden: Natürlich benötigen alle Amphibienarten unseren Schutz, allerdings wäre es fatal, dabei den Schutz der am stärksten bedrohten besonders anspruchsvollen Arten, wo immer dieser noch möglich ist, zu vernachlässigen!

Eine wichtige Rolle spielt für einen effektiven Amphibienschutz aufgrund der unterschiedlichen Ansprüche der Arten zunächst die Erfassung von Amphibienbeständen. Es liegt nahe, dass Naturschutzeinrichtungen und Tiergärten vor dem – möglichst gemeinsamen – Start von in-situ – Projekten insbesondere klären sollten, ob und welche dieser besonders bedrohten Arten zum regionalen Arteninventar gehören, um diese weitestmöglich in den Focus ihrer Schutzbemühungen zu stellen.

Wo immer möglich, kann und sollte der von der DGHT zum Lurch des Jahres 2008 gekürte Laubfrosch, der als nettes Kerlchen im lackgrünen „Regenmäntelchen“ mit seinen großen Augen ein herausragender Sympathieträger unter den Froschlurchen ist, im Mittelpunkt stehen. In fast allen europäischen Ländern ist der Laubfrosch in besonderer Weise eine Zielart des Naturschutzes, in Deutschland, namentlich in Nordrhein-Westfalen, im Rahmen der Kampagne „Ein König sucht sein Reich“ (www.Ein-Koenig-sucht-sein-Reich.de):

Die gleichnamige Broschüre der NABU-Naturschutzstation Münsterland ist unbedingt zu empfehlen (Bezugsadresse: Zumsandestr. 15, 48145 Münster, Tel. 0251/9879953, Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. ; www.nabu-station.de).

Aufgrund der nur noch sehr lückenhaften Verbreitung des Laubfrosches macht es natürlich nicht überall Sinn, sich auf diese Art zu konzentrieren. Aber glücklicherweise haben auch die anderen Amphibien, bis hin zu einer warzigen Unke oder Kröte, ihre Reize!

Haben Sie schon einmal einer Erdkröte tief in ihre wunderschönen Augen geblickt?

Zudem soll die Amphibienschutzkampagne ja auch dazu beitragen, die Voraussetzungen für eine erneute Ausbreitung solch verdrängter Arten zu schaffen. Unter dem Vorbehalt, dass detailliertere Planungen zur Biotopanlage und –pflege auf der Grundlage der speziellen Ansprüche der zu erwartenden Arten erfolgen müssen, erfolgt an dieser Stelle der Versuch, die biologischen und ökologischen Grundlagen ein wenig zu erläutern:

Wie der Name „Amphibien“ ausdrückt, besiedeln unsere heimischen Lurche – mit Ausnahme des vollkommen terrestrischen, aber dennoch auf eine feuchte Umgebung angewiesenen Alpensalamanders, teilweise das Land und teilweise das Wasser. Das Zentrum des Jahreslebensraums der meisten Amphibien stellen aufgrund ihrer wassergebundenen Fortpflanzungsbiologie die Laichgewässer dar, ohne die es keinen Nachwuchs gäbe.

Wichtig ist für die Amphibien weiterhin, dass an Land (das in vielen Fällen der Sommerlebensraum im Anschluss an die wassergebundene Paarungs- und Laichzeit (zumeist) im Frühjahr ist) sowohl Nahrungsräume als auch Versteckmöglichkeiten bis hin zu frostgeschützten Winterquartieren verfügbar sind.

Da, wie oben erwähnt, die Ansprüche der verschiedenen Amphibienarten an ihre Lebensräume jedoch sowohl qualitativ (Lage, Besonnung und Struktur der aquatischen und terrestrischen Lebensräume) als auch quantitativ (die Mindestgröße der Jahreslebensräume schwankt zwischen 50 ha bei den Molchen über 200 ha beim GrasfroschErdkröte) sehr unterschiedlich sind, ist es empfehlenswert, sich vor der Einleitung von Schutzprogrammen intensiv mit den Bedürfnissen der jeweiligen Arten auseinander zu setzen. bis hin zu 1.500 ha bei der

Wertvolle Hinweise dazu gibt z. B. das empfehlenswerte Buch „Amphibien und Reptilien erkennen und schützen“ von BLAB, Josef und Hannelore VOGEL (2002).

Grundsätzlich sollten wir, ebenso wie im Artenschutz den Erhalt der Artenvielfalt, auch im Biotopschutz eine Vergrößerung der Vielfalt der Lebensräume anstreben.

Angesichts von etwa 120 ha Fläche, die der Mensch nach wie vor in Deutschland durch bauliche oder zusätzliche intensive landwirtschaftliche Nutzung täglich dermaßen verändert, dass Monotonie Einzug nimmt und zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, sprich: die biologische Vielfalt, ihre Heimat verlieren, kommt dem Lebensraumschutz eine Schlüsselbedeutung zu.

Dabei ist nach Möglichkeit der Erhalt und die Pflege noch bestehender Lebensräume der Neuanlage von Gewässern vorzuziehen.

Aufgrund der großflächigen Vernichtung zahlreicher Feuchtbiotope , insbesondere der Kleingewässer, hat zudem die Schaffung von geeigneten Laichgewässern, vorzugsweise von Gewässerkomplexen mit Gewässern verschiedener Größe und Tiefe, an geeigneten Stellen, besonders im Rahmen einer Wiedervernässung ehemals feuchter Standorte, eine große Bedeutung für den Amphibienschutz. Hierzu folgende Tipps:
 

  • Neben ökologischen Gegebenheiten (Wasserverfügbarkeit durch Grundwassernähe und/oder die Nachbarschaft eines Fließgewässers) ist natürlich sowohl die Eigentumsfrage als auch die behördliche Genehmigungspflicht der Neuanlage von Gewässern zu beachten.
  • Auch ist darauf zu achten, dass durch die Neuanlage von Gewässern nicht andere ökologisch wertvolle Lebensräume, beispielsweise Orchideenwiesen, beeinträchtigt werden.
  • Fließgewässer sollten wegen der starken Schäden an deren Lebensgemeinschaften, nicht „einfach“ angestaut werden. Zudem ist die Zuführung des zufließenden kälteren Wassers der Entwicklung vieler Amphibien nicht zuträglich. Hingegen empfiehlt es sich, durch Schaffung künstlicher „Altwässer“ in der Bach- oder Flußaue, die nur bei Hochwasser direkt vom benachbarten Fließgewässer gespeist werden, sowie weiterer Retentionsräume neben dem Natur- und Artenschutz auch den Hochwasserschutz zu verbessern.
  • Besonders großen Wert als Lebensraum aus zweiter Hand haben Abgrabungsflächen wie Steinbrüche, Ton- oder Kiesgruben, die möglichst nicht verfüllt, sondern mit Kleingewässern bereichert werden sollten.
  • Eine Abdichtung des Untergrundes mit Teichfolien sollte möglichst nur im Parkbereich, nicht jedoch im Naturraum erfolgen. Als Alternative wäre eine Bentonit-Abdichtung zu erwägen. Zumindest im Naturraum sollte ohnehin möglichst Grund- oder Oberflächenwasserkontakt gegeben sein.
  • Vorzugsweise sollte, wie erwähnt, ein Komplex von Gewässern verschiedener Größe und Tiefe geschaffen werden. Etwa 50 % der Gewässer sollten als Weiher mit etwa 10 bis 30 Metern Durchmesser permanent Wasser führen und eine Wassertiefe von stellenweise mehr als 80 bis 100 cm haben, um im Wasser überwinternde Arten nicht zu gefährden. Etwa 50% der Wasserfläche dieser Weiher sollte Flachwassercharakter einnehmen mit maximal 30 bis 50 cm Tiefe. Die Flachwasserbereiche sollten zumeist an der Nordseite des Gewässers liegen, um eine bessere Durchwärmung durch die stärkere Sonnenexposition zu gewährleisten. Die Ufer sollten möglichst lang gezogen und durch Einbuchtungen sowie einem Wechsel von Steil- und Flachufern vielgestaltig sein.
  • * Vor dem Hintergrund, dass einige hochbedrohte (und konkurrenzschwache) Amphibien, wie der Laubfrosch, die Unken oder die Kreuzkröte auf die Existenz zeitweise trockenfallender Tümpel (also temporärer Gewässer) angewiesen sind, sollte etwa ein Viertel der Gewässer eines Komplexes im Sommer von Normaljahren austrocknen, weitere 25% sollten in feuchten Jahren ganzjährig Wasser führen, während sie in trockenen Jahren durchaus austrocknen sollten.
  • Im Naturraum (das gilt natürlich weniger für in Tiergärten angelegte Teiche) sollte auf eine Bepflanzung verzichtet werden, vielmehr sollten bei der Gewässeranlage die Voraussetzungen für eine natürliche Sukzession standortgerechter Pflanzen geschaffen werden.
  • Besondere Bedeutung für die meisten Amphibien hat eine täglich zumindest vielstündige Besonnung der Gewässer. Zumindest sollte am Südufer sehr stark beschatteter Gewässer zu dichter Baumbestand von Zeit zu Zeit ausgelichtet werden.

  • Ohnehin muss man sich darüber im Klaren sein, dass die meisten Amphibienbiotope einer regelmäßigen Pflege bedürfen, wenn sie nicht durch fortschreitende Sukzession entwertet werden sollen!
  • Keinesfalls dürfen die Gewässer künstlich mit Fischen, den Fressfeinden der meisten Lurche, besetzt werden.
  • Eine zu große Wasservogeldichte ist zu vermeiden, denn auch die meisten Enten sind Fressfeinde der Lurche bzw. ihrer Larven. Dementsprechend sollte die Anlage von Amphibienschutzgewässern in Tiergärten möglichst außerhalb von Wasservogelgehegen erfolgen. Auch sollte es vermieden werden, dort durch Zufütterung unnatürlich viele wildlebende Wasservögel anzulocken.
  • Auch dem benachbarten Landlebensraum ist gebührende Beachtung zu schenken: Die Gewässer sollten im Naturraum bzw. der Feldflur möglichst von einem zwanzig Meter breiten Pufferstreifen umgeben sein, der nicht gedüngt werden und maximal einmal jährlich gemäht werden darf. Es gilt, den Eintrag von Nährstoffen und Pestiziden aus landwirtschaftlich intensiver genutzten Flächen zu verhindern!

 

  • Nicht zu vernachlässigen ist die strukturelle Vielfalt der angrenzenden Landlebensräume. Vorteilhaft sind Feldgehölze, Hecken, Wegraine und Waldsaumbiotope.

 

  • Zur Vernetzung der Amphibienpopulationen ist großräumig betrachtet die Anlage eines Netzes von wenigstens zwei bis drei Gewässern bzw. Gewässerkomplexen pro Quadratkilometer anzustreben. Die Biotopvernetzung ist der Schlüssel zur Rettung zahlreicher Tierarten, darunter sind auch viele Amphibienarten, auch der „Froschkönig“ Laubfrosch!

 

  • Die Gewässer sollten aufgrund der großen Jahreslebensraumdimensionen vieler Amphibien (siehe oben) möglichst dreihundert und mehr Meter von der nächsten Straße entfernt angelegt werden.

 

  • Im Falle von Zerschneidungen bestehender Amphibienlebensräume durch Straßen sollten die Initiativen der Naturschutzverbände zur Sicherung von Laichwanderungen durch temporäre, so genannte Krötenzäune, Einrichtung dauerhafter Amphibienleitzäune und Durchlässe an kritischen Straßen das Ziel sein. Die Sensibilisierung der Bevölkerung, besonders der politischen Entscheidungsträger, für die Notwendigkeit solch aufwendiger Maßnahmen wäre eine wichtige ex-situ – Initiative (siehe hierzu die eingangs unter A) und D) genannten Aktivitäten).


Abschließend sei betont, dass engagierte Tiergärten zur Besuchersensibilisierung und Motivation der Bevölkerung für den in-situ – Schutz themenbezogene Projekttage anbieten sollten (siehe Punkt A). Diese Aktionstage könnten in Kooperation mit Naturschutz-einrichtungen und evtl. auch Fachfirmen des Garten- und Landschaftsbaus oder fachlich versiertern Zoologischen Handlungen beispielsweise auch eine Beratung zur Anlage naturnaher Gartenteiche anbieten.

Aufgrund des Primats der weitgehenden Fischfreiheit von Amphibienschutzgewässern hier noch ein Tipp: Auch die Fischfreunde unter den Gartenbesitzern (zu denen auch der Verfasser zählt) lassen sich oftmals für Amphibienschutzprojekte begeistern. Wie wäre es mit der Anlage von einem oder gar mehreren fischfreien Kleingewässern neben dem Koi- oder Goldfischteich?

Im Rahmen solcher Aktionstage bieten sich in Kooperation mit Naturschutzeinrichtungen und auch Schulen auch Exkursionen in Amphibienbiotope an, sinnvollerweise natürlich unter Hinzuziehung der Presse. Liebe Kolleginnen und Kollegen, so weit zunächst die allgemeinen Empfehlungen für Aktivitäten kleinerer Tiergärten und Wildparks im Rahmen der auch von der DTG unterstützten Amphibienschutzkampagne unter der Schirmherrschaft der WAZA. Im Falle spezieller Fragen stehe ich, wie eingangs erwähnt im Rahmen meiner zeitlichen Möglichkeiten, gerne mit kollegialem Rat zur Verfügung.

Last but not least: Was macht der Vogelpark Herborn im Amphibienschutz?

Wir werden uns sicherlich auch und gerade als ganzheitlich ausgerichteter Vogelpark und als Naturerlebniszentrum stark im Amphibienschutz engagieren.

Zuletzt hat vor drei Jahren der Mitbegründer und langjährige Leiter des Herborner Vogelparks, Reinhold Wiegand, in der Nachbarschaft unseres neuen Flamingogeheges einen sehr schönen Folienteich errichtet, der bereits im zweiten Jahr seines Bestehens von zugewanderten Grünfröschen, zur Laichzeit im Frühling auch von Grasfrosch, Erdkröte sowie Berg- und Teichmolch besiedelt wurde. 

Zudem beabsichtigen wir, im kommenden Jahr die besonders seltenen Laubfrösche, Gelbbauchunken und Kammmolche in einem Terrarium zu zeigen.


Mittelfristig werden wir den derzeit mit Koikarpfen besetzten Teich an der Storchenwiese, nach Umsetzung der Fische in den großen Teich unseres aktuell im Bau befindlichen neuen Asiengeheges, wieder in seinen ursprünglichen Zustand als „Naturteich“ zurückversetzen.

Übrigens: Die Erfahrungen der Vergangenheit haben hier gezeigt, dass unsere in der Regel satt gefütterten Weißstörche einem reichhaltigen Kleintierleben in diesem mit einem Röhrichtgürtel, Schwimmblattpflanzen und Unterwasserblütenpflanzen vielfältig strukturierten Teich kaum spürbar schaden. Da wirken sich die großen Karpfenfische, ähnlich wie auch eine zu große Entendichte, sehr viel negativer aus!

Apropos Weißstorch: Die enge Verbundenheit von Meister Adebar mit extensiv genutzten Feuchtgebieten und seine Vorliebe auch für Frösche als Bestandteil seines Speiseplans verdeutlicht gewiss recht anschaulich, weshalb sich auch ein Vogelpark im Amphibienschutz engagieren sollte. Wie zuvor schon erwähnt, kommt ein in-situ – Schutz unserer Amphibien auch anderen bedrohten Bewohnern unserer Feuchtgebiete zugute.

Deswegen denken wir daran, mit Unterstützung unseres Vogelparkvereins, der gleichzeitig die Uckersdorfer Ortsgruppe des NABU ist, und weiterer Partner in der benachbarten Ambachtalaue, einem beliebten Aufenthaltsort unserer zum Teil frei fliegenden Weißstörche, ein Biotopschutzprojekt im Rahmen der Amphibienschutzkampagne zu starten.

Doch dazu ggf. ein anderes Mal mehr!

Herborn, im Dezember 2007

Wolfgang Rades

Vogelpark Herborn GmbH

gemeinnützige Gesellschaft

Im Beilsbach 16

35745 Herborn-Uckersdorf

Tel. 02772/42522



Anhang


Gemeinsame Erklärung
des
Präsidiums des NABU (Naturschutzbund Deutschland)
und des
Verbandes Deutscher Zoodirektoren (VDZ)


NABU und VDZ vereinbaren hiermit eine engere, partnerschaftliche Zusammenarbeit auf der Grundlage folgender Feststellungen:

1. VDZ und NABU respektieren die Zielsetzungen der jeweils anderen Seite in ihrer Bejahung für den Natur- und Artenschutz und die Umweltbildung. Beide Seiten bejahen ausdrücklich die Notwendigkeit wissenschaftlich geleiteter Zoologischer Gärten auf der Grundlage der Welt-Zoo-Naturschutzstrategie der Welt-Zoo-Organisation (WZO/IUDZG) und der Conservation Breeding Specialist Group der Species Survival Commission der IUCN.

NABU und VDZ setzen sich für zeitgemäße, art- und tierschutzgerechte Formen der Tierhaltung ein.

2. Das große Umweltbildungspotenzial, das die Zoologischen Gärten mit bundesweit ca. 40 Mio., weltweit mit mindestens 600 Mio. Besucherinnen und Besuchern pro Jahr aufweisen, bietet die einzigartige Möglichkeit einer Sensibilisierung der erholungssuchenden Bevölkerung aus allen Schichten für die Handlungsweisen und Zielsetzungen des Natur- und Artenschutzes. Zoos als Naturschutzbildungszentren stellen damit ein wesentliches Standbein der Umweltbildung dar. VDZ und NABU rufen ihre Mitglieder bzw. Mitgliedsgruppen zu verstärkter Kooperation in den einzelnen Städten bzw. deren Zoologischen Gärten auf; einen geeigneten Rahmen hierzu kann die „lokale Agenda 21“ bilden.

3. Zoologische Gärten sollten verstärkt ex-situ-Erhaltungsmaßnahmen (z.B. im Rahmen der Europäischen Erhaltungszuchtprogramme) mit Arten- und Lebensraumschutzmaßnahmen vor Ort (in situ) kombinieren. Solche Projekte existieren vereinzelt auf lokaler und nationaler Ebene (z.B. Tierpark Görlitz in Sachsen) sowie zumeist auf internationaler Ebene (Bartgeier, Mendesantilope, Sibirischer Tiger u.v.a.m.).

4. NABU und VDZ sollten im ex-situ-/in-situ-Schutz verstärkt zusammenarbeiten. So sollten in-situ-Aktivitäten, wie beispielsweise in jüngster Zeit die des Zoo Münster in Vietnam, angestrebt werden: Bedrohte Primaten, wie Delacour-Langur und Tonkin-Stumpfnase, sind in diesem Projekt die „flagship-species“.

5. NABU und VDZ befürworten ein effektives Artenschutzrecht auf der Grundlage des Washingtoner Artenschutzübereinkommens sowie der EU-weit und national geltenden Artenschutzbestimmungen. Sie unterstützen den adäquaten Vollzug des Artenschutzrechts. Darüber hinaus setzen sie sich für die Beendigung der Importe naturentnommener Tiere ein, soweit diese den Anforderungen des Tierschutzes und den Grundsätzen einer nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen zuwiderlaufen. Die Zoologischen Gärten verzichten nach Möglichkeit auf den Erwerb von Naturentnahmen.

Stuttgart, den 30. August 2000

Prof. Dr. Dieter Jauch Jochen Flasbarth

Präsident des VDZ Präsident des NABU

 

Literatur:

BLAB, J. & H. VOGEL (2002): Amphibien und Reptilien erkennen und schützen. München (BLV), 159 S.

DOLLINGER, P. (2007): Amphibien brauchen unsere Hilfe. - Powerpoint-Präsentation der WAZA.

HOFRICHTER, R. (Hrsg.): Amphibien: Evolution, Anatomie, Physiologie, Ökologie und Verbreitung, Verhalten, Bedrohung und Gefährdung. Augsburg (Naturbuch-Verl.)

NABU-NATURSCHUTZSTATION MÜNSTERLAND e. V. & Kooperationspartner (2007): Ein König sucht sein Reich – Das Projekt zum Schutz des Laubfroschs in NRW. Münster, 47 S.

RADES, W. (1991): Untersuchungen zur Ökologie und Verbreitung der Herpetofauna des Solinger Raumes. – Unveröff. Diplomarbeit am Zoologischen Forschungsinstitut und Museum Alexander Koenig der Universität Bonn, 328 S.

WILKE, H. (1982): Der Naturteich im Garten – Anlage und Pflege, Tiere und Pflanzen. München (Gräfe und Unzer), 72 S.


StorchSeit 1981 sind mehr als 60 unserer Jungstörche von Uckersdorf aus auf den Zugweg ihrer Artgenossen gegangen. Wir hatten damit nicht die „Rettung“ dieser populären und vom Aussterben bedrohten Vogelart vor, glaubten auch nicht ernsthaft daran, daß einer davon je wieder zurückkehren würde. Einzig der Wunsch, mit diesem Projekt unsere Besucher mit den verheerenden Folgen einer die Natur mißachtenden Landwirtschaftspolitik vertraut zu machen, war unser Antrieb!

 

Durch die Übernahme von Patenschaften haben uns viele unserer Besucher die Finanzierung des kostspieligen Projekts erleichtert! Daher freuen sich mit uns auch die „Paten“ unserer Störche darüber, daß sich die Uckersdorfer Adebare auf ihrem Weg nach Süden durchaus artgerecht verhalten haben und nicht nur zu Selbstversorgern, sondern auch zu Brutstörchen wurden, die zur Erhaltung ihrer Art beitragen.

Meldungen der Vogelwarte Helgoland zum Verbleib unserer Störche:

Geb.Jahr

Ring-Nr. Funddatum Fundort Nähere Angaben
1983 HEL 130 F 30.09.1983 Navarra/Spanien Verletzt
1986 HEL 151 F 11.04.1995 Lampertheim/Hessen Brutvogel
1987 HEL 166 F 29.06.1992 Ahlden/Niedersachsen Brutvogel
1988 HEL 877 N 02.09.1988 Valence/Frankreich Durchzügler
    05.05.1992 Giesensand/Unterelbe Brutvogel
    20.04.1993    
    04.06.1994    
1990 HEL 928 N 16.04.1995 Metz/Frankreich Brutvogel
1991 HEL 941 N 14.03.2000 Worfelden/Hessen Brutvogel
    17.03.2002 Groß-Gerau-Dornberg  
1991 HEL 942 N 29.08.1998 Großenaspe/Schl.Holst. Brutvogel
    05.04.1999    
    25.09.1999 Pannerden/Niederlande Durchzügler
    17.08.2003 Großenaspe/Schl.Holst. Brutvogel
1992 HEL 977 N 01.05.1997 Stuttgart/Wilhelma Brutvogel
    01.05.1998    
    26.02.1999     ?
1992 HEL 978 N 06.04.1995 Brühl/Baden-W. Durchzügler
1992 HEL 980 N 08.04.1995 Biebesheim/Hessen Brutvogel
    02.05.1997 Erfelden/Hessen NSG Kühkopf
    01.07.1998 Biebesheim/Hessen Brutvogel
    28.02.1999 Villars les Dombes/Fr. Durchzügler
    24.04.2001 Biebesheim/Hessen Brutvogel
1994 HEL 942 B 08.02.2000 Zyfflich/NRW Durchzügler
    08.04.2000 Großenaspe/Schl.Holst. Brutvogel
1994 HEL 945 B 20.12.1999 Roche La Moliere/Fr. Durchzügler
    26.05.2001 Wunstorf/Niedersachs. Brutvogel
    01.04.2002     ?
1994 HEL 949 B 30.05.2001 Landesbergen/Nieders. Brutvogel
    06.04.2002    
1994 HEL 952 B 02.05.1996 Castelnovetto/Italien Durchzügler
1995 HEL 137 B 30.04.1998 Berne-Ranzenbüttel keine Angaben
1995 HEL 147 B 27.08.1996 Cadiz/Spanien
    15.03.2000 Liedolsheim/Baden-W. Durchzügler
1997 HEL 351 T 07.10.1997 Cadiz/Spanien
1997 HEL 353 T 07.10.1997 Cadiz/Spanien
    23.04.2000 Dep. Moselle/Fr. Brutvogel
    19.05.2001 Biebesheim/Hessen  
    05.04.2002    
1997 HEL 572 P 14.12.1997 Cadiz/Spanien
    22.06.1998 Düsseldorf/NRW Durchzügler
    10.05.1999 Uckersdorf 2 W. Gast im VP.!
    09.08.2001 Karlsruhe/Baden-W. Durchzügler
    16.03.2002 Biebesheim/Hessen Brutvogel
1997 HEL 573 P 01.11.1997 Cardiz/Spanien  
1997 HEL 574 P 30.09.1997 Cardiz/Spanien  
    30.06.1998 Schemmerhofen  
    15.05.2001 Gorssel/NL Brutvogel
1997 HEL 575 P 25.09.1997 Cardiz/Spanien  

Nicht erst seitdem die Welt-Zoo-Naturschutzstrategie den Zoos und Tierparks eine Bildungsaufgabe zuweist, sondern von Anfang an versuchen wir unsere Besucher auf Zusammenhänge im Netzwerk der Natur hinzuweisen.

Unser jüngstes Natur- und Artenschutzengagement gehört den weltweit stark bedrohten Amphibien. Wir beteiligen uns Im Rahmen der international unter der Schirmherrschaft der Welt- Zoo- und Aquarienverbandes WAZA 2007/ 2008 durchgeführten „The year of the Frog (Das Jahr des Frosches)“ –Kampagne.

In Kooperation mit der Deutschen Tierparkgesellschaft, dem NABU Hessen sowie unserem Vogelparkverein als Ortsgruppe des NABU wie auch weiteren Naturschutzorganisationen engagieren wir uns verstärkt im so genannten „in situ“ – Naturschutz, indem wir uns – für die Frösche ebenso wie für unsere Störche - für den Erhalt und die Pflege von Feuchtgebieten in der Umgebung des Parks einsetzen.


Nicht nur die Zerstörung der Lebensräume, der Straßenverkehr oder die mit Stromleitungen verdrahtete Landschaft, auch spiegelnde Glasfronten und Spritzmittel gegen Schädlinge im Garten bergen täglich für viele Vögel tödliche Gefahren. Manche davon überleben den Zusammenstoß mit dem menschlichen Fortschritt mehr oder weniger schlimm verletzt und kommen als Pflegefälle zu uns. Nicht allen können wir helfen, um so größer ist die Freude wenn wir Erfolg haben und so prominente Patienten wie Fischadler, Uhu, Sterntaucher, Schwarzspecht, aber auch die weniger Prominenten nach erfolgreicher Pflege wieder in die „Freiheit“ entlassen können.

 Dir Betreuung unserer Pflegestation erfolgt mit Unterstützung der Erträge aus dem Spendentrichter des Naturschutzbundes NABU Hessen. Da die Aufnahme fremder Vögel immer ein gesundheitliches Risiko für unseren wertvollen Tierbestand bedeutet, haben wir in Abstimmung mit dme Kreisveterinäramt und unserer Bertreuungstierärztin die bei uns betreuten Arten auf die besonders naturschutzrelevanten Vögel wie Greifvögel, Eulen, Kraniche, Reiher und Störche reduzieren müssen.